Was die Funktion können muss, und wer was davon macht.
Das Gesetz verlangt fünf Dinge: eine gut lesbare Beschriftung mit "Vertrag widerrufen" oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung, eine hervorgehobene Platzierung, die während der laufenden Frist ständig verfügbar und leicht zugänglich bleibt, die Angaben des Verbrauchers zu Bestellung und Kontaktweg, eine Bestätigungsfunktion mit der Beschriftung "Widerruf bestätigen", und unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, die den Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs festhält. Ein Teil davon ist Software. Der Rest ist Ihr Shop und sind Ihre eigenen Texte. Hier ist die Aufteilung in voller Länge, denn ein Anbieter, der sie verschweigt, verkauft Ihnen ein Risiko.
Das liefert Returner
- Eine eigene Funktion mit der Beschriftung "Vertrag widerrufen", in der Sprache des Kunden, mit der vorgeschriebenen Formulierung in jedem Markt, der eine vorschreibt
- Einen zweiten Schritt mit der Beschriftung "Widerruf bestätigen", damit nichts auf einen einzigen Klick hin abgeht
- Kein Konto und kein Login: Bestellnummer und E-Mail-Adresse, oder der Link aus der Bestellbestätigung
- Während der ganzen Frist offen, auch vor dem Versand, wenn es noch nichts zurückzusenden gibt
- 14 Tage ab Zustellung, die keine Ihrer Einstellungen verkürzen kann, und die Verlängerung auf zwölf Monate und 14 Tage, wenn über das Widerrufsrecht nicht belehrt wurde
- Eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit dem Inhalt der Erklärung, Datum und Uhrzeit, und eine unveränderliche Aufzeichnung, die Sie exportieren können
Das bleibt Ihres
- Wo die Funktion in Ihrem Shop sitzt und wie hervorgehoben sie ist. Wir liefern die Seite, die Oberfläche ist Ihre. Nach der Gesetzesbegründung ist der Footer ein zulässiger Ort, ein unauffälliger Textlink aber ausdrücklich nicht: Farbe, Kontrast und Platzierung müssen die Funktion deutlich von AGB, Impressum und ähnlichen Hinweisen abgrenzen
- Die vorvertragliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular aus dem EGBGB. Die Funktion ersetzt diese Pflicht nicht, und die Belehrung selbst muss den Button und seinen Ort benennen, weshalb bestehende Rechtstexte zu prüfen sind
- Ihre Regelung der Rücksendekosten. Der Verbraucher kann sie nur tragen, wenn Sie vorher darüber informiert haben, und Ihre Rückgaberichtlinie bleibt etwas anderes als die Widerrufsbelehrung
- Welche Ihrer Produkte unter eine gesetzliche Ausnahme fallen, markiert in Ihrem Katalog. Bei einem B2C-Shop greift die Ausnahme nur, wenn jedes einzelne Produkt darunter fällt, und die Entscheidung bleibt Ihre
- Das letzte Wort. Diese Seite beschreibt, was das Produkt tut, und ist keine Rechtsberatung. Wir schreiben Ihnen nicht, dass Sie mit einer App fertig sind
Die Funktion kommt hinzu. Sie tritt neben die Wege, die Ihr Kunde ohnehin hat, und nimmt keinen davon weg: das Muster-Widerrufsformular, eine einfache E-Mail oder jede andere eindeutige Erklärung wirken weiter, und Sie können einen Widerruf nicht zurückweisen, weil er nicht über den Button kam. Das Portal schreibt genau das auf die Seite und legt das Muster-Widerrufsformular gleich dorthin, statt es in einer E-Mail zu lassen. Finnlands Verbraucherbehörde KKV sagt es ausdrücklich, und es ist nach dem Portal-Irrtum das zweithäufigste Missverständnis.